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Konsularischer ServiceKonsularabteilung der Botschaft Die Konsularabteilung der Botschaft ist die konsularische Vertretung der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland. Die Konsularabteilung der Botschaft und ist zuständig für konsularische Service und mit den folgenden Aufgaben betraut: - Visumserteilung, Die Konsularabteilung leistet konsularische Hilfe für die in Deutschland ansässigen mongolischen Staatsangehörigen und sowie für Staatstangehörigen anderer Länder. Kontakt Konsularabteilung Bankverbindung Empfänger: Botschaft der Mongolei Honorarkonsuln der Mongolei Das Ministerium für Auswärtige Beziehungen der Mongolei ernennt in der Bundesrepublik Deutschland Honorarkonsuln, welche in bestimmten Amtsbezirken tätig sind. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige deutsche Staatsangehörige, die mit den Aufgaben der Rechtshilfe für die in bestimmten Amtsbezirken ansässigen mongolischen Staatsangehörigen anvertraut sind. Als Vertreter des Landes werben die Honorarkonsuln für die Mongolei und setzen sich intensiv für die Erweiterung der bilateralen Beziehungen zwischen Mongolei und dem Bundesland in allen Bereichen, wie z. B. Handel, Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Kultur ein. Gemäß der neuen „Regelung über Honorarkonsuln“ vom 03.02.2015 werden die Honorarkonsuln für 2 Jahre ernannt. Die Altersgrenze liegt bei 70 und die Anwärter dürfen nicht im öffentlichen Dienst stehen. Detaillierte Informationen können Sie über die Botschaft der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. - Schriftlichen Antrag an den Minister für Auswärtige Beziehungen der Mongolei Nach Stand zum 05.Juni 2016 arbeiten folgende Honorarkonsuln für die Mongolei: Honorargeneralkonsul der Mongolei Honorargeneralkonsul der Mongolei Honorarkonsul der Mongolei |